In der Jahreshauptversammlung am 02.09.2022 soll eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen werden.
Folgende inhaltliche Punkte sollen in der neuen Satzung geändert werden:
Einleitung
Bisher: nur männliche und weibliche Form berücksichtigt
Neu: männliche, weibliche und diverse Form berücksichtigt -> gesetzliche Vorgabe ab 2023
§ 8 Die Mitgliederversammlung
Bisher: geheime Wahl nur wenn mindestens 10 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies einfordert
Neu: grundsätzlich geheime Wahl
§ 9 der Gesamtvorstand
Bisher: Vorstand i. S. d. § 26 BGB = 1. Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender (2. Vorsitzende)
Neu: Vorstand i. S. d. § 26 BGB = zwei bis drei gleichberechtigte Vorstände -> die Aufgaben (z.B. Einberufung Mitgliederversammlung, Gesamtvorstandssitzungen etc.) bleiben unberührt, sie werden in Zukunft nur auf gleichberechtigte Vorstände übertragen.
§ 16 In-Kraft-Treten
Bisher: tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft
Neu: tritt unmittelbar nach Mitgliederversammlung am 02.09.2022 in Kraft -> Vorteil, eine zweite Mitgliederversammlung nach Eintragung ist nicht notwendig. Wahlen neuer Vorstände mit geänderter Satzung können ebenfalls am 02.09.2022 stattfinden.“